Erstmals erwähnt wurde das Haus des späteren Hotels Hauslwirt in Golling im Jahr 1350. Als „Rindviehwirt“ war es im 17. Jahrhundert bekannt, bevor es von Kaspar Hauser im angehenden 18. Jahrhundert gekauft und in „Hauslwirt“ umbenannt wurde. Wir stellen uns gerne vor, wie dieses Wirtshaus damals Durchreisenden Nachtquartier und Verpflegung bot. So mancher von ihnen wird schon staunend vor dem Naturschauspiel des Gollinger Wasserfalls oder vor der imposanten Burg gestanden haben …
1938 kauften unsere Großeltern Elisabeth und Josef Reiter das heruntergekommene Haus im Salzburger Land und führten mit bescheidenen Mitteln eine Gaststätte. Nach dem Krieg – ab 1950 – kamen die ersten Sommergäste regelmäßig ins Hotel Hauslwirt nach Golling. Ihr Gepäck wurde mit dem Pferdefuhrwerk und später mit dem Kleinlastwagen des Kohlenhändlers Mitterlechner vom Bahnhof abgeholt. Der „Servicegedanke“ wurde eben schon damals hochgehalten!
Hauslwirt in Golling – vom einfachen Wirtshaus zum 3-Sterne-Hotel im Salzburger Land
Von 1960 an wurde der Hauslwirt in Golling immer wieder umgebaut, erweitert und renoviert. Selbst ein Kino beherbergte er für einige Jahre, ein ehemaliger Pferdestall avancierte zum Kinosaal. Heute ist er unser Speisesaal und natürlich nicht mehr wiederzuerkennen! In den 70er-Jahren nahm unser Haus unter der Ägide der jetzigen Senior-Wirtsleute Gerlinde und Gerhard Reiter immer mehr sein heutiges Erscheinungsbild an. Mittlerweile hat die dritte Generation das Zepter übernommen. Patrizia und Josef Reiter führen das beliebte Hotel im Salzburger Land mit Freude und Engagement.
Wer den Hauslwirt in Golling als Urlaubsdomizil wählt, kommt nicht nur wegen des Gollinger Wasserfalls oder aufgrund anderer Attraktionen im Salzburger Land. Bei uns findet er herzliche Gastlichkeit und historisches Flair – eine besonders charmante Mischung.
Im Gästehaus, das nur knapp 50 m vom Haupthaus entfernt ist, sind teilweise das Badezimmer und / oder der Boden renoviert.
Im Haupthaus sind 13 Zimmer von 20, renoviert.
Corona:
Die gesetzlichen Regelungen müssen angewandt und beachtet werden. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund behördlicher Auflagen wegen der Corona Pandemie zu Einschränkungen der Serviceleistungen des Hotels kommen kann. Das betrifft insbesondere die Wellness- und gastronomischen Einrichtungen. So ist es möglich, dass beispielsweise Pool, Sauna oder auch Fitnessraum nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen, die Bar nicht geöffnet oder auch das Frühstück nicht in Buffetform angeboten werden darf. Die generelle Nutzbarkeit der vorgenannten Einrichtungen wird daher nicht Vertragsbestandteil. Selbstverständlich werden wir aber alle Einrichtungen zur Verfügung stellen, bei denen kein Verbot entgegensteht. Einschränkungen sind darüber hinaus auch möglich in Bezug auf die Verpflichtung zum Tragen von Masken, Händedesinfektion, einzuhaltende Abstandsregeln oder auch die Beschränkung des Kontaktes zu anderen Gästen.
Wir freuen uns sehr darauf, unsere Gäste bald wieder begrüßen zu können und wünschen Ihnen vor allem Gesundheit.
Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind zu einhalten.
Momentan ( Stand 30.08.2021 ) empfehle ich die Buchung nur allen Personen mit 2 G Status.
Die Reise ist nicht für gehbehinderte Menschen geeignet.
Halbes gleichgeschlechtiges Doppelzimmer Die Buchung eines „halben Doppelzimmers“, bieten wir als preiswerte Alternative zum Einzelzimmer bei allen Reisen, diesen Service unter Vorbehalt an. Wir werden uns dann bemühen, die zweite Hälfte des Zimmers gleichwertig zu besetzen. Sollte wider Erwarten kein Doppelzimmer-Partner gefunden werden, erhälst du 8 - 6 Wochen vor Reiseantritt Bescheid und hast dann auch die Option, ein Einzelzimmer zu buchen.
Hinweis: Wir müssen uns vorbehalten, allein reisende Kunden, die ein halbes DZ gebucht haben, in EZ unterzubringen und den EZ-Zuschlag zu berechnen, wenn kein gleichgeschlechtlicher Zimmerpartner gefunden wird oder aber der / die Zimmerpartnerin stornieren muss. Wenn beide Zimmerpartner bei der Buchung halbes DZ, bei der gleichen Reiserücktrittsversicherungsgesellschaft Ihre RRV abgeschlossen haben, kann die RRV den EZ Zuschlag bis zur Höhe der Stornokosten übernehmen. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.
Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann FCR bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Vermittelt FCR lediglich eine Reise oder Reiseleistung eines anderen Veranstalters, so kann der andere Reiseveranstalter das Recht auf Rücktritt in gleicher Weise ausüben. Der bereits gezahlte Reisepreis wird dann selbstverständlich zurückerstattet.
Wird eine von uns angebotene Reise von einem anderen Unternehmen durchgeführt, so treten wir als Vermittler des Reiseveranstalters auf. Im Übrigen gelten die Reisebedingungen des anderen Veranstalters.
Zahlungsbedingungen: Eine Anzahlung des Reisepreises von 20 % wird bis spätestens 7 Tage nach Erhalt der Bestätigung per Mail fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
Stornierungsbedingungen: Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich bzw. per Mail erfolgen. Zur Berechnung des Stornierungsdatums gilt das Eintreffen der schriftlichen Nachricht auch per Mail an Arbeitstagen. Trifft die Stornierung an Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ein, so gilt der darauffolgende Arbeitstag als Stornierungstermin.
Ein kostenfreier Rücktritt von der Buchung ist nicht möglich.
Namensänderungen: 15,00 € p.P.
Es gelten folgende gesonderte Rücktrittspauschalen:
bis zum 43. Tag vor Reisebeginn 20 %, vom 42. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 30 %, ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 40%, ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 65 %, ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 85 %, vom 6. bis zum 4. Werktag vor Reisebeginn:90 %, vom 3. Werktag bis zum 2. Werktag vor Reisebeginn: 95 %, vom 1. Werktag bis zum am Tag des Reiseantritts, bzw. Nichtantritt der Reise: 100%
Versicherungen: Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung inkl. Covid 19 Absicherung.