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Corona:
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund behördlicher Auflagen wegen der Corona Pandemie zu Einschränkungen der Serviceleistungen des Hotels kommen kann. Das betrifft insbesondere die Wellness- und gastronomischen Einrichtungen. So ist es möglich, dass beispielsweise Pool, Sauna oder auch Fitnessraum nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen, die Bar nicht geöffnet oder auch das Frühstück nicht in Buffetform angeboten werden darf. Die generelle Nutzbarkeit der vorgenannten Einrichtungen wird daher nicht Vertragsbestandteil. Selbstverständlich werden wir aber alle Einrichtungen zur Verfügung stellen, bei denen kein Verbot entgegensteht. Einschränkungen sind darüber hinaus auch möglich in Bezug auf die Verpflichtung zum Tragen von Masken, Händedesinfektion, einzuhaltende Abstandsregeln oder auch die Beschränkung des Kontaktes zu anderen Gästen.
Wir freuen uns sehr darauf, unsere Gäste bald wieder begrüßen zu können und wünschen Ihnen vor allem Gesundheit.
Die Reise ist nicht für gehbehinderte Menschen geeignet.
Halbes gleichgeschlechtiges Doppelzimmer Die Buchung eines „halben Doppelzimmers“, bieten wir als preiswerte Alternative zum Einzelzimmer bei allen Reisen, diesen Service unter Vorbehalt an. Wir werden uns dann bemühen, die zweite Hälfte des Zimmers gleichwertig zu besetzen. Sollte wider Erwarten kein Doppelzimmer-Partner gefunden werden, erhälst du 8 - 6 Wochen vor Reiseantritt Bescheid und hast dann auch die Option, ein Einzelzimmer zu buchen.
Hinweis: Wir müssen uns vorbehalten, allein reisende Kunden, die ein halbes DZ gebucht haben, in EZ unterzubringen und den EZ-Zuschlag zu berechnen, wenn kein gleichgeschlechtlicher Zimmerpartner gefunden wird oder aber der / die Zimmerpartnerin stornieren muss. Wenn beide Zimmerpartner bei der Buchung halbes DZ, bei der gleichen Reiserücktrittsversicherungsgesellschaft Ihre RRV abgeschlossen haben, kann die RRV den EZ Zuschlag bis zur Höhe der Stornokosten übernehmen. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.
Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann FCR bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Vermittelt FCR lediglich eine Reise oder Reiseleistung eines anderen Veranstalters, so kann der andere Reiseveranstalter das Recht auf Rücktritt in gleicher Weise ausüben. Der bereits gezahlte Reisepreis wird dann selbstverständlich zurückerstattet.
Wird eine von uns angebotene Reise von einem anderen Unternehmen durchgeführt, so treten wir als Vermittler des Reiseveranstalters auf. Im Übrigen gelten die Reisebedingungen des anderen Veranstalters.
Zahlungsbedingungen: Eine Anzahlung des Reisepreises von 20 % wird bis spätestens 7 Tage nach Erhalt der Bestätigung per Mail fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
Stornierungsbedingungen: Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich bzw. per Mail erfolgen. Zur Berechnung des Stornierungsdatums gilt das Eintreffen der schriftlichen Nachricht auch per Mail an Arbeitstagen. Trifft die Stornierung an Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen ein, so gilt der darauffolgende Arbeitstag als Stornierungstermin.
Stornierung Musicalkarte nach Buchung: 100 %
Ein kostenfreier Rücktritt von der Buchung ist nicht möglich.
Namensänderungen: 15,00 € p.P.
Es gelten folgende gesonderte Rücktrittspauschalen:
bis zum 43. Tag vor Reisebeginn 20 %, vom 42. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 30 %, ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 40%, ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 65 %, ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 85 %, vom 6. bis zum 4. Werktag vor Reisebeginn:90 %, vom 3. Werktag bis zum 2. Werktag vor Reisebeginn: 95 %, vom 1. Werktag bis zum am Tag des Reiseantritts, bzw. Nichtantritt der Reise: 100%
Versicherungen: Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung inkl. Covid 19 Absicherung.