Rechtliches

Formblatt Pauschalreise & Allgemeine Geschäftsbedingungen von KIWI Tours

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Gültig für Buchungen ab 01.07.2018)

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen KIWI TOURS GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen KIWI TOURS GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

KIWI TOURS GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der R + V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung R+V Allgemeine Versicherung AG; Raiffeisenplatz 1; 65189 Wiesbaden +49 0800 533-111, ruv@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von KIWI TOURS GmbH verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Stand: Juni 2018

 


REISEBEDINGUNGEN
Reisebedingungen der KIWI Tours GmbH

Lieber Gast, unser Vertragsverhältnis soll durch diese Bedingungen in Verbindung mit den gesetzlichen Vorschriften klar geregelt werden, ferner finden Sie hier auch wichtige Informationen zu reiserechtlichen Vorschriften, daher bitten wir Sie um aufmerksames Lesen.

Vorab: Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch Sie als Verbraucher/in geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, die in den Ziffern 7, 9 und 10 dieser Bedingungen behandelt sind. Die Angaben zum außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren finden Sie in Ziffer 16.2.

Datenschutz Erfasste Daten von Ihnen werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Der Verwendung für Werbung können Sie jederzeit durch Mitteilung an die unten am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten widersprechen. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77. Der Name des Verantwortlichen gemäß DSGVO ist unter den am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten angegeben. Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.

1. Vermittlung von fremden Leistungen Vermitteln wir Ihnen ausdrücklich in fremdem Namen Programme anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen von Fremdanbietern (Versicherungen, Mietwagen, Flüge, etc.), richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und ggf. nach einbezogenen Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Wir schulden nur ordnungsgemäße Vermittlung unter Einschluss der Informationspflichten nach § 651 v BGB, nicht die Leistung selbst, eine zusätzliche Verantwortlichkeit kann sich jedoch im Fall der gleichzeitigen bzw. zeitnahen Vermittlung von mehreren Verträgen ergeben, siehe hierzu § 651 w BGB.

2. Buchung der Reise/Vertragsschluss/Inhalt des Reisevertrags

2.1.Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben, die vom Inhalt unserer Ausschreibung einschließlich der Reisebedingungen abweichen oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen hierzu zu treffen.

2.2. Ihre Anmeldung zu einer von uns als Reiseveranstalter ausgeschriebenen Reise kann in Textform, telefonisch oder mündlich erfolgen. Sie bieten uns damit verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn Ihnen unsere mit der Anmeldung deckungsgleiche Bestätigung in Textform zugeht. An Ihre Reiseanmeldung sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längstens 12 Tage gebunden.

2.3. Sollte unsere Buchungsbestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung abweichen, so kommt der Reisevertrag zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung uns gegenüber erklären.

2.4. Soweit sich aus unserer Buchungsbestätigung und Ihrer Vertragserklärung keine andere Vereinbarung ergibt, sind Leistungsbeschreibungen und sonstige Erläuterungen zu den einzelnen Reisen in der zugrundeliegenden Ausschreibung als Vertragsinhalt einbezogen.

3. Ausführendes Luftfahrtunternehmen Die EU-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

4. Sicherungsschein/Anzahlung/Zahlung des Reisepreises

4.1. Ihre Zahlungen auf den Reisepreis werden abgesichert durch Sicherungsschein der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, den wir Ihnen mit der Buchungsbestätigung übermitteln. Vor Reiseende werden alle Zahlungen auf den Reisepreis, auch die Anzahlung, nicht fällig, soweit ein Sicherungsschein (vgl. § 651r BGB) nicht vorliegt.

4.2. Bei Zugang des Sicherungsscheines bei Ihnen ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist dann 4 Wochen vor Ihrer Abreise fällig.

4.3. Prämien für vermittelte Versicherungen, Stornoentschädigungen, Bearbeitungsund Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort fällig.

4.4. Wir akzeptieren auf Wunsch Zahlung mit den Kreditkarten Visa, Master Card und American Express, bei Zahlung mit American Express stellen wir Ihnen jedoch die uns dabei entstehenden Transaktionskosten in Rechnung, über deren aktuelle Höhe wir Sie bei Mitteilung Ihres Zahlungswunsches informieren.

5. Leistungsänderungen Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die nach Buchung und vor Reisebeginn notwendig werden, dürfen von uns nicht wider Treu und Glauben verursacht sein und den Charakter der Reise nicht erheblich verändern. Wir sind verpflichtet, Sie unverzüglich nach Kenntnis über die Leistungsänderung und deren Grund auf einem dauerhaften Datenträger zu unterrichten. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie innerhalb einer von uns mitgeteilten angemessenen Frist die Änderung annehmen oder kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Wenn Sie nicht innerhalb der Frist reagieren, gilt die Änderung als genehmigt. Ihre Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

6. Preisänderungen

6.1. Wir sind berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten

  • Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger
  • Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (z. B. Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren)
  • oder der Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Sie können eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises entsprechend der folgenden Ziffer  6.2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der oben aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Soweit uns dadurch Verwaltungskosten entstehen, können wir diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigung- bzw. Erstattungsbetrag abziehen, sie sind Ihnen auf Verlangen nachzuweisen.

6.2. Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 6.1 genannten Preisbestandteile für die gebuchte Reise entspricht. Soweit solche Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden sie anteilig nach der Kopfzahl aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für Sie günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Durchschnitts-Teilnehmerzahl oder die konkret für die Reise erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

6.3. Wir müssen Sie über eine etwaige Preiserhöhung und ihre Gründe auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel E-Mail, Brief, Fax) spätestens am 20. Tag vor Reiseantritt klar und verständlich unterrichten und dabei die Berechnung mitteilen.

6.4. Würde sich der Reisepreis um mehr als 8 % erhöhen, so können wir Sie spätestens 20 Tage vor Reisebeginn auffordern, innerhalb angemessener Frist die Preiserhöhung (Angebot) anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder fruchtlosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählen Sie stattdessen den Rücktritt, so erhalten Sie den Reisepreis zurück. Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651 i Abs. 3 Nr.7 BGB)

7. Rücktritt durch den Kunden/Ersatzteilnehmer

7.1. Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, dann können Sie vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§ 651 h Abs. 3 BGB).

7.2. Abgesehen von dem in Ziffer 7.1 geregelten Fall können Sie vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Wir haben dann jedoch den gesetzlichen Anspruch auf angemessene Entschädigung (§ 651 h BGB) für den die folgenden Entschädigungspauschalen vereinbart werden:

a) Einzelbuchungen auf Gruppenreisen (Katalogreisen, Individualreisen):

  • bis einschließlich 60. Tag vor Reisebeginn 25%
  • ab 59. bis einschließlich 30. Tag vor Reisebeginn 35%
  • ab 29. bis einschließlich 22. Tag vor Reisebeginn 50 %
  • ab 21. bis einschließlich 15. Tag vor Reisebeginn 60%
  • ab 14. bis einschließlich 8. Tag vor Reisebeginn 75 %
  • ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise ohne Absage 90%

b) Sonderzugreisen, Schiffsreisen:

  • bis 92. Tag vor Reisebeginn 25 %
  • ab 91. Tag bis einschließlich 42. Tag vor Reisebeginn 45%
  • ab 41. bis einschließlich 11. Tag vor Reisebeginn 80% 
  • ab 10. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise ohne Absage90% des jeweiligen Reisepreises.

Bitte beachten Sie, dass daneben der Preis zusätzlich vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen kann. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir sind auf Ihr Verlangen verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. 7.3. In allen Fällen des Rücktritts verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und müssen darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.

7.4. Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn können Sie unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen dem Veranstalter tatsächlich entstanden sein.

8. Umbuchung Wünschen Sie nach Zustandekommen des Reisevertrages Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart etc., so ist dies grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 8 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich. Vertragsänderungen können wir nur in Ausnahmefällen vornehmen.

9. Einseitige Vertragsbeendigung durch KIWI TOURS/Mindestteilnehmerzahl

9.1. Sind wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vergleiche Ziffer 7.1, Satz 2) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so können wir unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn unseren Rücktritt erklären. Es gilt dann Ziffer 7.3.

9.2. Wir können im Fall des Nichterreichens einer vertraglich festgelegten Mindestteilnehmerzahl unter Einhaltung folgender Fristen vom Reisevertrag zurücktreten:

  • bei Reisen, die länger als sechs Tage dauern, spätestens 20 Tage vor Reisebeginn 
  • bei Reisen mit einer Dauer von höchstens 6 Tagen spätestens 7 Tage vor Reisebeginn

9.3. In den vorgenannten Fällen verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstatten bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück.

9.4. Wenn Sie sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages ohne Einhaltung einer Frist gerechtfertigt ist (zum Beispiel die Durchführung der Reise trotz Abmahnung durch uns nachhaltig stören), so können wir den Reisevertrag außerordentlich und ggf. ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesem Fall haben Sie regelmäßig nur Anspruch auf Erstattung des Werts ersparter Aufwendungen sowie des Erlöses aus anderweitiger Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

10. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

10.1. Ein Reisemangel ist unverzüglich anzuzeigen. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind bei unseren Reisen vom Reiseteilnehmer an unsere örtliche Vertretung/ Reiseleitung zu richten (Name und Anschrift finden sich in den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar können Sie sich direkt an uns wenden (Anschrift am Ende der Bedingungen)

10.2. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so können Sie von uns Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.

10.3. Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, ohne hierzu nach Ziffer 12.1 berechtigt zu sein, so können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe notwendig ist.

10.4. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung können Sie einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen, daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz. Sämtliche genannten Ansprüche entfallen, soweit Sie schuldhaft den Mangel nicht unverzüglich anzeigen und dadurch Abhilfe vereitelt wird.

10.5. Zum Recht auf Kündigung und zu weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadenersatz siehe § § 651 k bis 651 o BGB.

11. Rechte und Pflichten von Reiseleitung/örtlicher Vertretung

11.1. Unsere jeweilige Reiseleitung (oder örtliche Vertretung – Name und Anschrift finden Sie in den vor Reiseantritt übermittelten Reiseunterlagen) ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen uns anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen entgegenzunehmen.

11.2. Eine außerordentliche Kündigung des Reisevertrages durch uns kann auch durch die Reiseleitung oder einen sonstigen örtlichen Vertreter von uns ausgesprochen werden, diese sind insoweit von uns bevollmächtigt.

12. Versicherungen Wir empfehlen Ihnen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit und vermitteln Ihnen gerne entsprechende Angebote der ERV Europäische Reiseversicherung AG, Rosenheimer Straße 116, 81669 München.

13. Haftungsbeschränkung für KIWI TOURS bei Vermittlung fremder Leistungen Unsere Haftung für fehlerhafte Vermittlung wird auf den 3-fachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit weder ein Körperschaden vorliegt noch der Schaden grob fahrlässig oder fahrlässig herbeigeführt wurde, es sei denn, dass ein Fall des §651 v Abs. 3 oder §651 w Abs. 4 BGB vorliegt.

14. Haftungsbeschränkungen für KIWI TOURS als Reiseveranstalter

14.1. Unsere vertragliche Haftung gegenüber Ihnen als Reiseteilnehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.

14.2. Unsere Haftung Ihnen gegenüber auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis pro Teilnehmer beschränkt. Bis 4.100,00 Euro pro Teilnehmer haften wir jedoch unbeschränkt.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

15.1. Die Information über solche Bestimmungen durch uns bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, gehen wir davon aus, dass Sie die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes haben, bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft) sind Sie verpflichtet uns zu informieren.

15.2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Wir werden uns im Rahmen unserer Möglichkeiten bemühen, Sie von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Wir legen Ihnen jedoch nahe, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich ggf. frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.

15.3. Sie sollten sich als Reiseteilnehmer rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

16. Anspruchstellung, Verjährung, außergerichtliche Streitbeilegung

16.1. Ihre in § 651 i Abs. 3 BGB geregelten bezeichneten Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

16.2. Wir sind zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und ziehen die direkte Korrespondenz mit Ihnen vor. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist unabhängig davon der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung anzugeben: http://ec.europa.eu/consumers/odr

17. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung Die Drucklegung des Katalogs erfolgte im Oktober 2018. Die Ausschreibung im Katalog bzw. im Internet kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Wir sind nicht verpflichtet, einen Vertrag auf Grundlage einer von uns als falsch oder unvollständig erkannten Ausschreibung abzuschließen.

18. Sonstiges Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§ 651a ff BGB, (soweit wir als Reiseveranstalter tätig sind und für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist).

Veranstalter KIWI TOURS GmbH Kapuzinerstr. 7a Rückgebäude, 80337 München Tel.: (089) 74 66 25-0, Fax: (089) 74 66 25-99 E-Mail: info@kiwitours.com, Internet: www.kiwitours.com

Geschäftsführung: Christoph Breuer Handelsregister München HRB 81829 Vermittlerregister: D-8SAQ-FVFBN-74 KIWI TOURS GmbH Zweigniederlassung Österreich Hameaustr. 54, 1190 Wien E-Mail: info@kiwitours.at, Internet: www.kiwitours.at Firmenbuchnummer Wien: FN 479312 x

Datenschutzbeauftragter Deutsche Datenschutz Consult GmbH Stresemannstraße 29 22769 Hamburg Telefon: +49 40 228 60 70 402 E-Mail: datenschutz@kiwitours.com www.deutsche-datenschutz-consult.de